Dr. Möller-Mussavi - Praxis für Forensische Psychologie in Bochum

Vom Auftrag zum Gutachten...

Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden und Maßregelvollzugseinrichtungen zu folgenden Fragestellungen:

  • Gutachten zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und zu den Voraussetzungen einer Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 und 66 StGB)
    • Aufnahme in die Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 4 MRVG NRW
  • Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
    • Gutachten zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen
  • Gutachten zur Haft-, Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit
  • Gutachten zur Straf- und Entwicklungsreife (§§ 3, 105 JGG)
  • Gutachten in Unterbringungsfragen (§§ 81, 126a StPO, § 1906 BGB)
  • Gutachten zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langer Haftstrafe
  • Gutachten zur Vollzugsgestaltung, zur Lockerungsprognose, zur Behandlungsindikation und Therapiemotivation von Straftätern
  • Gutachten bei Einrichtung oder Verlängerung einer Betreuung (§ 280 FamFG)
  • Testpsychologische Beurteilung der Intelligenz, hirnorganischer Auffälligkeiten und der Persönlichkeitsstruktur
  • Methodenkritische Beratung oder Stellungnahmen für Juristen in Bezug auf bereits vorliegende Gutachten
  • Sozial- und zivilrechtliche Gutachten nach Absprache