Vom Auftrag zum Gutachten...
Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden und Maßregelvollzugseinrichtungen zu folgenden Fragestellungen:
- Gutachten zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und zu den Voraussetzungen einer Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64 und 66 StGB)
- Aufnahme in die Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 4 MRVG NRW
- Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
- Gutachten zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen
- Gutachten zur Haft-, Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit
- Gutachten zur Straf- und Entwicklungsreife (§§ 3, 105 JGG)
- Gutachten in Unterbringungsfragen (§§ 81, 126a StPO, § 1906 BGB)
- Gutachten zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langer Haftstrafe
- Gutachten zur Vollzugsgestaltung, zur Lockerungsprognose, zur Behandlungsindikation und Therapiemotivation von Straftätern
- Gutachten bei Einrichtung oder Verlängerung einer Betreuung (§ 280 FamFG)
- Testpsychologische Beurteilung der Intelligenz, hirnorganischer Auffälligkeiten und der Persönlichkeitsstruktur
- Methodenkritische Beratung oder Stellungnahmen für Juristen in Bezug auf bereits vorliegende Gutachten
- Sozial- und zivilrechtliche Gutachten nach Absprache
